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27. Jun, 2023

Woran Sie als neuer Eigenheim-Besitzer beim Umzug denken müssen

Eigenheim-Besitzer woran denken beim Umzug?
Eigenheim-Besitzer woran denken beim Umzug?

Der Kauf eines Eigenheims ist für viele Menschen ein wichtiger Meilenstein im Leben. Es ist ein großer Schritt, der sorgfältige Planung und Überlegung erfordert. Aber der Kauf eines Eigenheims ist nur der erste Schritt - die Besitzer müssen auch sicherstellen, dass sie ihr Haus ordnungsgemäß verwalten und pflegen, um langfristig von ihrem Eigentum zu profitieren. Dazu ist es wichtig, sich um viele Dinge bei einem Umzug in die neuen eigenen vier Wände Gedanken zu machen. Welche Dinge dies im Einzelnen sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Ebenso erfahren Sie, wie Sie eine reibungslose und nervenschonende Ummeldung bei Versicherungen, dem Einwohnermeldeamt und anderen Behörden über die Bühne bringen.

Wichtige Info vorab: Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer einer Immobilie?

Mit der Zahlung des Kaufpreises sowie der Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den Käufer, ist dieser der Besitzer der Immobilie, jedoch noch nicht der Eigentümer. Als Eigentümer darf er sich erst nach der Eintragung ins Grundbuch bezeichnen. Unabhängig davon ist der Käufer ab dem Moment der Übergabe der Besitzer der Immobilie, was ihm sämtliche Rechte und Pflichten rund um die Immobilie bringt.

Wie lasse ich mich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen?

Wenn Sie ein neuer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind, ist es wichtig, dass Sie sich im Grundbuch eintragen lassen, um rechtmäßiger Eigentümer zu werden. Hier sind die Schritte, die in der Regel von einem Notar unternommen werden, damit Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden:

  • Im Rahmen des Kaufs eines Grundstücks oder einer Immobilie wird ein Notar zur Beurkundung des Kaufs beauftragt. Sie benötigen die Hilfe eines Notars, um den Eintragungsprozess im Grundbuch durchzuführen. Der Notar bereitet die notwendigen Dokumente vor und steuert den gesamten Eintragungsprozess.
  • Auf Grundlage des Kaufvertrags, in dem der Kaufpreis, die genaue Lage des Grundstücks oder der Immobilie sowie die Namen des Verkäufers und Käufers angegeben sind, wird die Eintragung in das Grundbuch beantragt. Ihr Notar reicht den Eintragungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt ein. Sie müssen die notwendigen Gebühren zahlen, die je nach Bundesland und der Größe des Grundstücks oder der Immobilie variieren können.
  • Warten Sie auf die Eintragung: Das Grundbuchamt wird den Eintragungsantrag prüfen und, wenn alles in Ordnung ist, Sie als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen. Dies kann einige Wochen oder Monate dauern.

Sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie und haben alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Bewahren Sie eine Kopie des Grundbucheintrags auf, da diese als Nachweis Ihrer Eigentumsrechte dient.

Ummeldungen bei einem Umzug
Ummeldungen bei einem Umzug

Viele Ummeldungen warten bei einem Umzug. Woran müssen Sie denken?

Beim Umzug in ein neues Haus gibt es eine Vielzahl von Ummeldungen, die Sie vornehmen müssen, damit Sie weiterhin alle notwendigen Leistungen erhalten und rechtlich abgesichert sind. Hier sind einige Ummeldungen, an die Sie denken sollten:

  • Einwohnermeldeamt: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden.
  • Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, müssen Sie Ihre Adresse auf Ihrem Führerschein und im Fahrzeugschein ändern lassen.
  • Banken und Versicherungen: Informieren Sie Ihre Bank und Ihre Versicherungsgesellschaften über Ihren Umzug, damit Ihre Post an die richtige Adresse gesendet wird.
  • Strom- und Gasanbieter: Melden Sie sich bei Ihrem Strom- und Gasanbieter ab bzw. an und informieren Sie ihn über Ihren Umzug, damit Sie weiterhin mit Strom und Gas versorgt werden und keine doppelten Rechnungen erhalten.
  • Internet-, Telefon- und TV-Anbieter: Informieren Sie Ihre Internet-, Telefon- und TV-Anbieter über Ihren Umzug, damit Sie weiterhin alle notwendigen Leistungen erhalten und Ihre Post an die richtige Adresse gesendet wird.
  • Abfallentsorgung: Melden Sie sich bei der örtlichen Abfallentsorgung an, damit Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgen können.
  • Rundfunkbeitrag: Melden Sie sich beim Beitragsservice für Rundfunk und Fernsehen um.

Nehmen Sie alle notwendigen Ummeldungen rechtzeitig vor, um mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden. Planen Sie daher genügend Zeit ein und stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen. Keine Sorge: Wir werden auf einige der genannten Punkte in den folgenden Abschnitten noch genauer eingehen.

Für einen reibungslosen Schriftverkehr: Einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen

Man kann nicht alles im Kopf haben – auch nicht jede Stelle, welche die Adresse von einem hat. Damit Sie sich nicht über entgangene oder verlorene Briefe ärgern müssen, sollten Sie rechtzeitig einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen. Dieser kostet nicht viel Geld, erspart Ihnen aber eine Menge Arbeit und schont Ihre Nerven.

Nachsendeauftrag
Nachsendeauftrag

Wie stelle ich einen Nachsendeauftrag bei der Post beim Umzug?

Um einen Nachsendeauftrag bei der Post beim Umzug zu stellen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Besorgen Sie sich ein Formular für den Nachsendeauftrag bei der Post. Dieses erhalten Sie entweder online oder in einer Postfiliale.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und achten Sie dabei auf die korrekte Schreibweise Ihrer alten und neuen Adresse sowie auf den Zeitraum, für den der Nachsendeauftrag gelten soll.
  • Geben Sie das ausgefüllte Formular in einer Postfiliale ab oder senden Sie es per Post an die Deutsche Post.
  • Bezahlen Sie die Gebühren für den Nachsendeauftrag. Die Kosten variieren je nach Dauer des Nachsendeauftrags und der Art der Sendungen (z.B. Standardbriefe, Einschreiben, Pakete).
  • Sobald der Nachsendeauftrag aktiviert ist, leitet die Post Ihre Sendungen an Ihre neue Adresse weiter.

Stellen Sie den Nachsendeauftrag frühzeitig, damit keine wichtigen Dokumente oder Briefe verloren gehen. Beachten Sie auch, dass der Nachsendeauftrag nicht für alle Arten von Sendungen gilt (z.B. Zeitungen, Zeitschriften), daher sollten Sie sich bei Bedarf separat mit den Absendern in Verbindung setzen und Ihre neue Adresse mitteilen.

Wie melde ich Strom, Gas und Wasser um?

Um Strom, Gas und Wasser umzumelden, müssen Sie die Versorgungsunternehmen kontaktieren und den Umzug mitteilen. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen:

  • Recherchieren Sie die Kontaktdaten des Versorgungsunternehmens: Sie können die Kontaktdaten Ihres Strom-, Gas- und Wasseranbieters auf der letzten Rechnung finden oder auf der Website des Versorgungsunternehmens suchen.
  • Teilen Sie dem Versorgungsunternehmen Ihren Umzug mit: Kontaktieren Sie das Versorgungsunternehmen und teilen Sie ihnen Ihren Umzug mit. Geben Sie das Datum an, an dem Sie in Ihr neues Zuhause einziehen werden, und Ihre neue Adresse.
  • Übermitteln Sie die Zählerstände: Das Versorgungsunternehmen wird Sie möglicherweise bitten, die Zählerstände zu übermitteln, damit Sie nur für den Strom, das Gas und das Wasser bezahlen, das Sie auch tatsächlich verbraucht haben.
  • Vereinbaren Sie den Wechsel des Versorgungsvertrags: Wenn Sie mit Ihrem bestehenden Versorgungsunternehmen zufrieden sind und Sie dieses auch in Ihrem neuen Zuhause beliefern kann, können Sie den bestehenden Vertrag einfach auf Ihre neue Adresse ummelden. Wenn Sie jedoch den Anbieter wechseln möchten, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.
  • Beachten Sie die Kündigungsfristen: Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags. Möglicherweise müssen Sie den Vertrag frühzeitig kündigen, um eine Kündigungsfrist einzuhalten. Bei Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Internet und Fernsehen ummelden
Internet und Fernsehen ummelden

Wie melde ich Telefon, Internet und Fernsehen um?

Die Ummeldung von Telefon, Internet und Fernsehen ist in vielen Punkten ähnlich der Ummeldung von Strom, Gas und Wasser.

  • Zunächst müssen Sie also die Kontaktdaten des Dienstleisters ermitteln und dem Unternehmen anschließend Ihren Umzug mitteilen. Denken Sie dabei daran, dem Anbieter das Datum des Umzugs und Ihre neue Adresse zu übermitteln.
  • Überprüfen Sie die Verfügbarkeit von Telefon-, Internet- und Fernsehdiensten: Sind die von Ihnen benötigten Dienste an Ihrem neuen Wohnort verfügbar?
  • Vereinbaren Sie sehr frühzeitig einen Termin für die Installation: Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, müssen Sie einen Termin für die Installation vereinbaren. Vereinbaren Sie einen Termin, der zeitlich für Sie passt und an dem Sie zu Hause sind, um den Techniker zu empfangen.

Übrigens ist ein Umzug eine gute Gelegenheit, um verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Unter Umständen ist der aktuelle Internetdienstleister am neuen Wohnort auch nicht verfügbar. In diesem Fall kündigen Sie Ihren alten Vertrag und schließen einen neuen ab. Häufig können Sie in diesem Zusammenhang von günstigeren Neukundentarifen profitieren, sodass sich ein umzugsbedingter Anbieterwechsel auch finanziell für Sie lohnen kann.

Wie erfolgt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug?

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von ein bis zwei Wochen bei Ihrem neuen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich und Sie müssen dabei folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Personalausweis oder Reisepass
  2. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der neuen Wohnung
  3. ausgefülltes Anmeldeformular des Einwohnermeldeamts

Wichtig: Bei Familien oder Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, muss sich jeder Einzelne separat anmelden.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie für verschiedene Behördengänge benötigen können, z.B. für den Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder bei der Beantragung eines Personalausweises.

Melden Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist um, da eine verspätete Anmeldung mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Arbeitgeber Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Letztlich sollten Sie auch an ein neues Klingelschild denken, damit nicht nur Post und Pakete zuverlässig bei Ihnen ankommen, sondern auch die Gäste der Einweihungsfeier die richtige Klingel finden können.

Abfallentsorgung ummelden
Abfallentsorgung ummelden

Wie melde ich mich bei der örtlichen Abfallentsorgung um?

Um sich bei der örtlichen Abfallentsorgung umzumelden, müssen Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung wenden. Dies kann je nach Ort und Organisation unterschiedlich sein.

In der Regel finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde Informationen über die Abfallentsorgung und wie Sie sich anmelden können. Alternativ können Sie auch direkt bei der Abfallentsorgung oder dem zuständigen Entsorgungsunternehmen nachfragen.

Bei der Ummeldung müssen Sie in der Regel Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Ihrem neuen Standort machen. Sie werden dann darüber informiert, wie Sie Ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen und welche Abfallarten in Ihrer Gegend abgeholt werden. Wenn Sie bereits bei der örtlichen Abfallentsorgung angemeldet sind und Sie nur an einen neuen Standort innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie sich nicht unbedingt erneut anmelden. In diesem Fall können Sie sich einfach bei der örtlichen Abfallentsorgung erkundigen, ob Sie Ihre aktuellen Abfallbehälter an Ihrem neuen Standort verwenden können oder ob Sie neue beantragen müssen.

Eine Neubewertung der Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung beim Umzug

Beim Umzug in ein neues Eigenheim ist es wichtig, Ihre bestehenden Haftpflicht- und Hausratversicherungen auf eine Neubewertung zu prüfen, damit Sie ausreichend versichert sind. Eine Neubewertung kann notwendig sein, da sich der Wert Ihres Hausrats verändert haben kann.

Zu welchem Zweck eigentlich eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum ab, wie zum Beispiel an Möbeln, Kleidung und Elektrogeräten. Der Versicherungswert sollte dem Wert Ihres Hausrats entsprechen, damit im Falle eines Schadens ausreichend Schutz besteht. Wenn Sie beispielsweise in ein größeres Haus umziehen, kann es sein, dass Sie mehr Möbel und andere Gegenstände besitzen als zuvor. In diesem Fall sollten Sie Ihre Hausratversicherung auf eine Neubewertung prüfen, damit der Versicherungswert ausreichend hoch ist. Häufig finden heutzutage auch Verkleinerungen des Haushalts – gerade im Rentenalter - statt. In diesem Fall können Sie durch Anpassungen gutes Geld sparen.

Warum eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Hausbesitzer entwickelt wurde, um ihr Eigentum gegen verschiedene Risiken und Schäden abzusichern. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum eine Wohngebäudeversicherung wichtig ist:

  • Schutz vor Schäden: Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus und andere auf dem Grundstück befindliche Gebäude vor Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Überschwemmungen und Erdbeben.
  • Reparaturkosten: Wenn Ihr Haus durch einen Schaden beschädigt wird, deckt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes.
  • Schutz vor Haftungsansprüchen: Wenn jemand auf Ihrem Grundstück verletzt wird, kann dies zu Haftungsansprüchen führen. Eine Wohngebäudeversicherung kann helfen, diese Kosten abzudecken.
  • Finanzierung: Wenn Sie ein Haus kaufen, verlangen viele Kreditgeber, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, um das Haus finanzieren zu dürfen. In diesem Fall ist diese Versicherung im Gegensatz zur Hausratversicherung obligatorisch.

Bei beiden Versicherungen sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden, um eine Neubewertung zu beantragen. Ihr Versicherer wird dann die notwendigen Schritte unternehmen, damit Sie ausreichend versichert sind und im Falle eines Schadens angemessen entschädigt werden.

Wohngebäudeversicherung beim Umzug
Wohngebäudeversicherung beim Umzug

Die Wohngebäudeversicherung beim Umzug

Eine bestehende Wohngebäudeversicherung lässt sich bei einem Umzug nicht mitnehmen und auf den neuen Wohnsitz übertragen - im Gegensatz zu einer Hausratversicherung. Verkaufen Sie Ihre Immobilie, dann geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Besitzer über. Versicherungsgegenstand ist damit weiterhin das Gebäude, das im Versicherungsschein genannt ist. Bei einem Umzug müssen Sie also nicht daran denken, Ihre alte Versicherung zu kündigen.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, melden Sie dies einfach Ihrem Versicherungsanbieter und teilen Sie ihm die Personalien des neuen Besitzers mit.

Wenn Sie eine Immobilie erben oder kaufen, erfolgt die automatische Übertragung des Versicherungsvertrags auf Sie als neuen Besitzer.

Beachten Sie bitte: Sie besitzen ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung bei einem Hauskauf. Dieses gilt einen Monat lang ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch. Sollten Sie die Immobilie geerbt haben, hat dieses Sonderkündigungsrecht hingegen keine Gültigkeit.

Rundfunkbeitrag beim Umzug

Beim Umzug in ein neues Haus müssen Sie Ihren Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) gegebenenfalls neu anmelden oder ummelden. Der Rundfunkbeitrag muss für jede Wohnung bzw. jeden Haushalt bezahlt werden, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Rundfunkgeräte besitzen oder nutzen.

Wenn Sie bereits für Ihr altes Eigenheim den Rundfunkbeitrag gezahlt haben, müssen Sie sich in der Regel für Ihr neues Haus lediglich ummelden. Sie können dies ganz einfach online auf der Webseite des Beitragsservices erledigen oder das Ummeldeformular ausfüllen und an den Beitragsservice schicken. Beachten Sie, dass der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung und jeden Haushalt anfällt, unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder genutzten Rundfunkgeräte.

Einige steuerliche Fragen rund um den Umzug ins neue Eigenheim

Sie werden etwa vier bis neun Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags den Bescheid für die Grunderwerbsteuer vom zuständigen Finanzamt erhalten. Überweisen Sie diesen fristgerecht an das Finanzamt, da Sie erst nach der Begleichung die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten, die für die Eigentumsumschreibung notwendig ist.

Höhe der Grundsteuer nach dem Umzug
Höhe der Grundsteuer nach dem Umzug

Ändert sich die Höhe der Grundsteuer nach dem Umzug?

Ja, die Höhe der Grundsteuer kann sich nach einem Umzug ändern, da die Höhe der Grundsteuer in der Regel von der Gemeinde berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Größe des Grundstücks, dem Wert der Immobilie und der Lage des Grundstücks.

Wenn Sie also umziehen und eine neue Immobilie kaufen, wird die Grundsteuer basierend auf den neuen Eigenschaften Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie berechnet. Die genaue Höhe der Grundsteuer hängt von den spezifischen Vorschriften Ihrer Gemeinde ab.

Die Höhe der Grundsteuer wird jedes Jahr neu berechnet und kann sich ändern, je nachdem, wie sich die Eigenschaften Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie im Laufe der Zeit ändern. Es ist daher empfehlenswert, sich bei Fragen zur Grundsteuer an Ihre Gemeinde zu wenden oder sich von einem Steuerexperten beraten zu lassen.

Im Jahr des Erwerbs der neuen Immobilie – es gilt das Datum der Eigentumsübertragung – schuldet die Grundsteuer noch der vorherige Eigentümer. Erst im Folgejahr werden Sie dann zur Zahlung der Grundsteuer aufgefordert. Um aber ordnungsgemäße Zahlungsabgrenzungen sicherzustellen, darf Ihnen der bisherige Eigentümer die auf Sie anfallende anteilige Grundsteuer im Jahr des Erwerbs des Hauses in Rechnung stellen.

Ändert sich die steuerliche Belastung beim Hauskauf?

Der Kauf eines Hauses oder einer Immobilie hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Steuerklasse des Käufers. Die Steuerklasse wird in der Regel nur dann geändert, wenn sich die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen ändern, beispielsweise durch Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

Allerdings können sich durch den Kauf einer Immobilie weitere steuerliche Änderungen ergeben. Zum Beispiel können sich die Zinshöhen auf ein Hypothekendarlehen geändert haben. Außerdem können sich durch den Kauf einer Immobilie auch Änderungen bei der Grundsteuer und bei sonstigen hausbezogenen Ausgaben ergeben, die sich auf die Steuerbelastung auswirken können.

Es ist daher empfehlenswert, sich bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Hauskauf von einem Steuerberater oder einem Fachmann beraten zu lassen, um eine genaue Einschätzung der steuerlichen Auswirkungen zu erhalten.

Fazit: Ummeldungen beim Umzug

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es beim Umzug eine Vielzahl von Ummeldungen gibt, die Sie vornehmen müssen, damit Sie weiterhin alle notwendigen Leistungen erhalten und rechtlich abgesichert sind.

Denken Sie beim Umzug daher daran, alle erforderlichen Schritte für eine Ummeldung rechtzeitig zu unternehmen, damit Sie in Ihrem neuen Zuhause keine Versorgungsengpässe erleben. Recherchieren Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Dienstleisters oder der zuständigen Behörde frühzeitig und teilen Sie den Umzug so früh wie möglich mit, um Verzögerungen zu vermeiden. Planen Sie für die erforderlichen Schritte daher ausreichend Zeit ein.

Damit Sie beim Umzug in ein neues Eigenheim auch wirklich nichts vergessen, können Sie hier unsere Checkliste herunterladen.

Bildquellen: © mapo, #496731345 - © Gorodenkoff, #555123615 - © Chris, #342060394 - © Celt Studio, #515984199 - © blende11.photo, #555405684 - © blende11.photo, #72146206 - © JenkoAtaman, #230713010


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