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Wohnung verkaufen im Landkreis Starnberg

Eigentumswohnung verkaufen im Landkreis Starnberg? Wir begleiten Sie diskret, verbindlich und mit echter Vor-Ort-Kenntnis – vom ersten Gespräch bis zur sicheren Übergabe.

Wohnungsverkauf im Landkreis Starnberg – persönlich, wissend, diskret

Der Verkauf einer Eigentumswohnung im Landkreis Starnberg ist keine Standardsituation. Jede Wohnung hat ihre Geschichte, ihre Lage, ihre rechtliche Situation – und jeder Eigentümer seine eigenen Gründe und Ziele.
Wir bei SCHLOSSBERGER Immobilien begleiten Eigentümer im Landkreis Starnberg mit einer Erfahrung von mehr als 30 Jahren: mit wissender Marktkenntnis, charmanter Klarheit und der Diskretion, die anspruchsvolle Lebenssituationen verdienen. Kein Vertriebsteam. Kein Franchise. Persönliche Verantwortung und Flexibilität – von Anfang bis Ende.

Was den Wohnungsverkauf besonders macht

Der Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten vom Hausverkauf. Wer das nicht kennt, riskiert unnötige Verzögerungen – oder verkauft unter Wert.
Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und WEG
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur die Wohnung selbst (Sondereigentum), sondern auch Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Aufzug, Außenfassade, Dach, gemeinschaftliche Stellplätze, Heizungsanlage. Die Wohnung ist damit rechtlich Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Für Kaufinteressenten ist das relevant: Sie übernehmen nicht nur die Wohnung, sondern auch anteilige Verantwortung für das Gesamtgebäude – inklusive laufender Kosten (Hausgeld) und beschlossener Sanierungsmaßnahmen. Wir bereiten diese Informationen vollständig und transparent auf, sodass Kaufentscheidungen auf solider Grundlage vertrauensvoll getroffen werden.
Die WEG-Unterlagen: Ein häufiger Stolperstein
Unvollständige oder veraltete WEG-Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe, warum Wohnungsverkäufe sich verzögern oder scheitern. Folgende Dokumente müssen vor einem Verkauf vollständig vorliegen:
Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
Beschlusssammlung
 Aktuelle Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
Nachweis über die Instandhaltungsrücklage
Energieausweis
Nachweise über durchgeführte Sanierungen
Bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag und eventuelle Mieterhöhungsschreiben
Wir helfen Ihnen, alle Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen – und wissen aus Erfahrung, wo es dabei hakt.
Rücklagenstand und Sanierungsstau – ein unterschätztes Thema
Kaufinteressenten schauen zunehmend genau auf den Rücklagenstand der WEG und auf beschlossene oder absehbare Sanierungsmaßnahmen. Eine niedrige Instandhaltungsrücklage oder ein bevorstehender Sonderumlage-Beschluss kann den erzielbaren Preis erheblich beeinflussen. Wir bringen diese Aspekte frühzeitig in die Preisstrategie ein – damit es keine unangenehmen Überraschungen im Verkaufsprozess gibt.
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Besondere Situationen beim Wohnungsverkauf

Vermietete Eigentumswohnung verkaufen
Eine vermietete Wohnung spricht primär Kapitalanleger an. Diese Zielgruppe denkt in Renditekennzahlen, Mietrendite und Leerstandsrisiken – nicht in Wohnträumen. Wir kennen diese Käuferschicht, sprechen ihre Sprache und wissen, welche Preisabschläge bei einer vermieteten Wohnung im Vergleich zu einer unvermieteten Wohnung realistisch sind.

Wichtig zu wissen: Im Worst Case müssen Sie beim Verkauf einer vermieteten Wohnung mit einem Preisabschlag von bis zu 30 % gegenüber einer unvermieteten Wohnung rechnen. Ob und wann ein Verkauf für Sie trotzdem sinnvoll ist, besprechen wir ganz transparent und ehrlich mit Ihnen.
Geerbte Wohnung verkaufen
Bei einer geerbten Wohnung sind vor dem Verkauf oft mehrere Fragen zu klären: Ist der neue Eigentümer korrekt im Grundbuch eingetragen? Gibt es eine Erbengemeinschaft, die dem Verkauf zustimmen muss? Liegt ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vor? Besteht eine noch laufende Grundschuld?

Wir begleiten Sie durch diese oft emotional belastende Situation mit klarem Kopf, sehr empathisch und mit strukturierter Herangehensweise.
Diskret verkaufen - ohne öffentliches Inserat
Nicht jede Eigentumswohnung gehört sofort auf ImmobilienScout oder Immowelt. Manchmal ist Diskretion wichtiger als Reichweite – gegenüber Nachbarn, der Hausverwaltung oder dem eigenen Umfeld. Ein Teil unserer Vermittlungen läuft über unser persönliches Käufernetzwerk, vollständig ohne öffentliche Sichtbarkeit. Alternativ gehen wir auch im Secret Sale auf die großen Portale. Sprechen Sie uns an. 
Wohnungsverkauf bei Zeitdruck
Manchmal gibt es gute Gründe für einen schnellen Verkauf – Trennung, Erbschaft, Umzug, finanzielle Gründe. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Geschwindigkeit und einen realistisch guten Preis in Einklang bringt.
Ihre Situation besprechen - kostenlos & unverbindlich
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Das Vorkaufsrecht beim Wohnungsverkauf

Ein Thema, das viele Eigentümer unterschätzen: Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Wohnungsmieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dieses greift allerdings nur, wenn die Wohnung erstmalig als aufgeteiltes Wohnungseigentum verkauft wird – also wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und die bisher vermieteten Einheiten erstmals einzeln verkauft werden.
In allen anderen Fällen besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters. Wir prüfen dies im Rahmen der Vorbereitung und klären Sie transparent über Ihre Handlungsoptionen auf.

Wohnungsverkauf und Steuern: Was Sie wissen sollten

Spekulationssteuer: Haben Sie die Wohnung als Kapitalanlage erworben und verkaufen innerhalb von zehn Jahren, fällt auf den Veräußerungsgewinn Spekulationssteuer an. Ausnahme: Sie haben die Wohnung im Verkaufsjahr sowie in den beiden Vorjahren selbst genutzt – dann entfällt die Steuer.
Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs noch eine laufende Bankfinanzierung besteht, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern. Diese sollte in die Kalkulation des Verkaufspreises einfließen.
Für eine genaue steuerliche Einschätzung empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Wir nennen Ihnen auf Wunsch einen Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

Wie viel ist Ihre Wohnung im Landkreis Starnberg wert?

Der Landkreis Starnberg zählt zu den gefragtesten Immobilienmärkten im Großraum München. Wohnungen in Lagen wie Berg, Gauting, Pöcking, Tutzing, Herrsching oder direkt am Starnberger See sind begehrt – bei Selbstnutzern ebenso wie bei Kapitalanlegern.

Der konkrete Wert Ihrer Wohnung hängt jedoch von vielen Faktoren ab: Lage und Mikrolage, Etage, Grundriss, Baujahr, Ausstattung, Zustand, WEG-Situation, Rücklagenstand und aktuelle Marktnachfrage.

Wir erstellen Ihnen eine kostenlose, fundierte Ersteinschätzung – ehrlich, ohne Schönrechnen, und ganz unverbindlich ohne weitere Verpflichtung.

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf im Landkreis Starnberg

Was kostet ein Makler beim Wohnungsverkauf?

Bei SCHLOSSBERGER Immobilien beträgt die Maklerprovision 2,38 % des Kaufpreises – jeweils von Käufer und Verkäufer. Da wir ohne teure Vertriebsmannschaft und ohne Franchisegebühren arbeiten, können wir diesen Provisionssatz marktführend günstig halten.

Wie lange dauert der Verkauf einer Wohnung im Landkreis Starnberg?

Mit der richtigen Preisstrategie und einem professionellen Exposé sind Verkäufe im Landkreis Starnberg oft innerhalb weniger Wochen möglich. Entscheidend ist ein realistischer Angebotspreis von Beginn an – ein stark überhöhter Einstiegspreis kostet am Ende mehr Zeit und noch mehr Geld.

Muss ich beim Wohnungsverkauf Steuern zahlen?

Wenn Sie die Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkaufen und sie nicht selbst bewohnt haben, kann Spekulationssteuer anfallen. Haben Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt, entfällt diese. Wir empfehlen frühzeitig einen Steuerberater einzubeziehen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnungsverkauf?

Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Eigentümerversammlungsprotokolle (letzte 3 Jahre), aktuelle Wohngeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Nachweis Instandhaltungsrücklage, Energieausweis sowie Sanierungsnachweise. Bei vermieteten Wohnungen zusätzlich den Mietvertrag. Wir helfen Ihnen, alles vollständig zusammenzustellen.

Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur unter einer sehr spezifischen Voraussetzung: wenn die Wohnung erstmalig als Wohnungseigentum aufgeteilt und verkauft wird. In den meisten Verkaufssituationen besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters.

Kann ich meine Wohnung auch ohne öffentliches Inserat verkaufen?

Ja. Wir vermitteln regelmäßig Wohnungen über unser persönliches Käufernetzwerk – ohne Online-Portale, ohne öffentliche Sichtbarkeit - alternativ im Secret Sale. Sprechen Sie uns darauf an.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsverkauf und Hausverkauf?

Beim Wohnungsverkauf ist die Immobilie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Käufer erwirbt neben dem Sondereigentum (der Wohnung) auch Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum sowie anteilige Rechte und Pflichten innerhalb der WEG. Hausgeld, Rücklagen, Beschlüsse der Eigentümerversammlung – all das spielt beim Wohnungsverkauf eine Rolle, die beim Hausverkauf nicht existiert.

Wohnung verkaufen in Ihrer Region

Wir begleiten Wohnungsverkäufe im gesamten Landkreis Starnberg, unter anderem in: Berg, Gauting, Tutzing, Pöcking, Seefeld, Herrsching, Starnberg, Weßling, Gilching, Gräfelfing, Planegg und weiteren Gemeinden.
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