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12. Jan, 2022

Wie sieht es mit der Steuer beim Immobilienverkauf aus?

Die Frage nach den Steuern beim Immobilienverkauf ist berechtigt und kann bei Immobilienbesitzern, die planen, ihre Immobilie zu verkaufen, für allerhand Kopfzerbrechen sorgen. In diesem Artikel möchten wir uns damit beschäftigen, in welchem Fall eigentlich Steuern beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses anfallen und wie hoch die Steuerlast ausfällt. Wir werden darauf eingehen, welche legalen Möglichkeiten es gibt, Steuern gänzlich zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. In diesem Artikel werden Sie also in einem kompakten Umfang viele relevante Informationen erhalten, die wichtig für das Thema Steuern beim Immobilienverkauf sind.

Steuerbelastung beim Verkauf einer Immobilie
Steuerbelastung beim Verkauf einer Immobilie

Ist nach dem Immobilienverkauf mit Steuern zu rechnen?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses fallen Nebenkosten an. Diese sind beispielsweise Gebühren für den Notar oder Provisionen für einen Immobilienmakler, wenn dieser mit dem Immobilienverkauf beauftragt wurde. Abzüglich sämtlicher mit dem Hausverkauf verbundener Kosten bleibt dem Verkäufer dann am Ende ein Verkaufsgewinn bzw. Verkaufserlös. Grundsätzlich müssen alle Gewinne aus privaten Verkaufsgeschäften versteuert werden. Grundlage für die Steuerlast bildet der persönliche Einkommensteuersatz des Verkäufers. Dieser gibt letztlich die Höhe der Steuern an, die abgeführt werden müssen.

Der Verkaufsgewinn ist für die Steuerhöhe relevant

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses sind nicht auf den gesamten Verkaufspreis Steuern abzuführen. Steuerlich relevant ist lediglich der erzielte Verkaufsgewinn bzw. Verkaufserlös. Möchte man diesen Gewinn ermitteln, stellt man zunächst die Anschaffungskosten dem Verkaufspreis gegenüber. Teil der Anschaffungskosten ist unter anderem der Kaufpreis mitsamt der Kaufnebenkosten. Aus steuerlicher Sicht entscheidend für den Gewinn beim Immobilienverkauf ist aber nicht nur das Ergebnis aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten, sondern weitere Abschreibungen, die sich während des Besitzes ergeben haben.

Welche Art von Steuern sind grundsätzlich beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung relevant?

Die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer betreffen nur den Käufer bei einem Immobiliengeschäft. Für Verkäufer relevant sind hingegen Gewerbesteuer sowie unter Umständen eine Spekulationssteuer. Eine Spekulationssteuer wird dann fällig, wenn der Immobilienverkauf vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird. Die Höhe der abzuführenden Steuer ist abhängig vom persönlichen Steuersatz. Eine Gewerbesteuer muss dann abgeführt werden, wenn das Finanzamt von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgeht. Die Gewerbesteuer berechnet man, indem man den Gewinn mit dem Faktor 3,5 sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert.

Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuer

Um den Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln, multipliziert man den Verkaufserlös abzüglich eines Freibetrages mit dem bundesweit einheitlichen Steuersatz in Höhe von 3,5 Prozent. Das Ergebnis dieser Rechnung multipliziert man dann noch mit dem Hebesatz. Dieser variiert von Kommune zu Kommune und unterliegt immer wieder Anpassungen. Mindestens beträgt der Hebesatz 200 Prozent, fällt vor allem in Großstädten aber häufig deutlich höher aus. In München beispielsweise ist aktuell ein Hebesatz von 490 Prozent gültig. Dies bedeutet also, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Faktor 4,9 multipliziert wird.

Beispielhafte Rechnung, ein Verkaufserlös in Höhe von 300.000 Euro und ein Gewinn von 100.000 Euro vorausgesetzt:

Zu versteuernder Gewinn: 100.000 Euro -24.500 Euro (Freibetrag) = 75.500 Euro

Gewerbesteuermessbetrag: 75.500 Euro x 0,035 = 2.642,50 Euro

Fällige Gewerbesteuer: 2642,50 € x 4,90 (am Beispiel München) = 12.948,25 Euro

Die anfallende Gewerbesteuer beläuft sich in diesem Beispiel also auf einen Betrag von knapp 13.000 Euro.

Steuerberechnung beim Immobilienverkauf
Steuerberechnung beim Immobilienverkauf

Warum ist beim Immobilienverkauf mit Steuern zu rechnen?

Gegebenenfalls muss man beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses mit einer Spekulationssteuer rechnen. Mit dieser Auflage möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass Käufer spekulativ mit Immobilien Handel treiben, was einen Preisanstieg von Immobilien für die Allgemeinheit zur Folge hätte. 

In welcher Höhe ist mit Steuern zu rechnen?

Selbstverständlich ist es nicht nur interessant, wann beim Immobilienverkauf Steuern fällig werden, sondern auch, in welcher Höhe diese Steuern letztlich ausfallen.

Die Höhe der Spekulationssteuer ist von zwei unterschiedlichen Faktoren abhängig.

  1. Der persönliche Einkommensteuersatz
    Der Immobilienverkauf unterliegt keiner pauschalen Versteuerung. Die Besteuerung erfolgt auf Basis des persönlichen Einkommensteuersatzes. Ein Spitzenverdiener muss somit mit einer höheren Steuerlast rechnen, sofern eine Spekulationssteuer fällig wird.
  2. Der Wertzuwachs der Immobilie
    Die anfallende Steuerlast wird umso höher ausfallen, je größer auch der Veräußerungsgewinn ausfällt. Je höher der Erlös beim Verkauf also, umso höher werden auch die zu zahlenden Steuern ausfallen.

In welchen Fällen fallen keine Steuern beim Verkauf einer Immobilie an?

Selbst wenn der Hausverkauf mit einem Gewinn abgeschlossen wird, ist dieser unter Umständen steuerfrei. Hierfür entscheidend sind folgende drei Fragen.

  • Wurde das verkaufte Objekt selbst genutzt oder vermietet?
    Hat man das verkaufte Objekt durchgängig vermietet, ist eine Spekulationsfrist von zehn Jahren zu beachten. Als Fristbeginn gilt die Beurkundung des Kaufvertrages durch einen Notar.
  • Wie viel Zeit ist zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie vergangen?
    Steuerfrei wird der Verkauf einer Immobilie ausfallen, wenn der Verkäufer das verkaufte Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst bewohnt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Immobilie zunächst vermietet und erst im Anschluss selbst genutzt wurde.
  • Wie viele Immobilien hat der Verkäufer in den letzten Jahren verkauft?
    Vorsicht ist geraten, wenn man gleich mehrere Häuser oder Wohnungen in einem kurzen Zeitraum verkaufen möchte. Der Gesetzgeber nimmt einen gewerblichen Grundstückshandel gemäß Paragraf 15 Einkommensteuergesetz an, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren verkauft wurden.

Der gewerbliche Hausverkauf und die Spekulationssteuer

Möchte man mehrere Objekte verkaufen, dann geht das Finanzamt unter Umständen von einem gewerblichen Immobilienverkauf aus. Als Grenze hat der Gesetzgeber den Verkauf von drei Objekten innerhalb von fünf Jahren festgelegt. Kauft man in diesem Zeitraum also drei Objekte und verkauft sie anschließend weiter, geht das Finanzamt von einem gewerblichen Verkauf aus.

Eine wichtige Voraussetzung, um einen gewerblichen Hausverkauf anzunehmen, ist die Absicht, damit Gewinne zu erzielen. Anzunehmen ist dies beispielsweise, wenn umfangreiche Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, um einen möglichst lukrativen Verkauf erzielen zu wollen. Trifft dies zu, gilt der Verkauf seitens des Finanzamtes als unternehmerische Tätigkeit. Besteuert werden die Einkünfte anschließend gemäß Paragraf 15 Einkommensteuergesetz.

Höhe der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Höhe der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Mit welcher Höhe ist bei der Spekulationssteuer zu rechnen?

Grundsätzlich entscheidend für die Höhe der Spekulationssteuer ist der persönliche Steuersatz des Verkäufers. Daher lassen sich an dieser Stelle keine seriösen Aussagen über die Höhe der Spekulationssteuer im individuellen Fall treffen. Grob gesagt muss man mit etwa 40 Prozent Abzügen vom Verkaufsgewinn für die Spekulationssteuer rechnen.

Die Höhe der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf bei einem unbekannten Immobilienwert

Der Verkaufspreis ist eine wichtige Größe, wenn man die Höhe der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf berechnen möchte. Möchte man schon vor dem geplanten Verkauf eine realistische Einschätzung haben, führt man am besten eine Immobilienbewertung durch bzw. lässt diese von einem Immobilienmakler anfertigen. Eine seriöse Bewertung ist auf Basis unterschiedlicher Objektdaten möglich, etwa die vorhandene Ausstattung der Immobilie oder der bauliche Zustand. Um eine erste Einschätzung zu erhalten, lässt sich eine Immobilienbewertung auch online durchführen.

Wie kann man die Steuerlast beim Verkauf von Immobilien reduzieren?

Sollte beim jeweiligen Immobilienverkauf eine Spekulationssteuer anstehen, kann man unterschiedliche finanzielle Aufwendungen, die mit der Immobilie verbunden sind, steuerlich geltend machen. Hierdurch lässt sich die Steuerlast reduzieren. Solche Aufwendungen betreffen zum Beispiel die Vermarktung und den eigentlichen Verkauf der Immobilie. 

Hat man also beispielsweise Malerarbeiten oder Reparaturmaßnahmen durchführen lassen, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, können diese Ausgaben vom Verkaufsgewinn abgezogen werden. Hierdurch lässt sich die Steuerlast beim Verkauf der Immobilie verringern.

Gibt es weitere Möglichkeiten, um die Steuerlast beim Verkauf einer Immobilie zu minimieren?

Wenn es darum geht, die Steuerlast beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung zu reduzieren, gibt es weitere legale Möglichkeiten. Wir wollen in diesem Abschnitt darauf eingehen, welche Möglichkeiten dies sind und welchen Einfluss sie auf die Steuerlast haben.

Immobilie überschreiben
Immobilie überschreiben

Die Immobilie überschreiben

Die Immobilie, die man verkaufen möchte, lässt sich auf den Ehepartner oder ein eigenes Kind überschreiben. Der Ehepartner oder das Kind haben die Immobilie nicht selbst gekauft, sondern geschenkt bekommen. In der steuerlichen Praxis ist dies mit einer Erbschaft gleichzusetzen. Zwar umgeht man in dieser Konstellation die Spekulationssteuer, muss unter Umständen aber mit einer Schenkungssteuer rechnen. Jedoch sind die Freibeträge für solche Schenkungen recht großzügig. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro und bei Kindern bei 400.000 Euro.

Den Kaufpreis strecken

Wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer einverstanden sind, kann man mit dem Käufer eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies bedeutet also, dass der Kaufpreis nicht sofort als Ganzes fällig wird, sondern in mehreren Raten gezahlt werden kann. Der Vorteil für den Verkäufer hierbei: Der Verkaufsgewinn lässt sich auf mehrere Jahre verteilen, sodass sich die gültigen Freigrenzen für Verkaufsgewinne gleich mehrfach nutzen lassen. Aktuell liegt diese Freigrenze bei 600 Euro pro Jahr. (Quelle: https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/)

Den Verkaufswert verringern

Wenn sich in dem Haus oder der Wohnung zum Beispiel eine Einbauküche oder andere bewegliche Güter befinden und diese nicht mit verkauft werden sollen, lässt sich hierdurch der Kaufpreis und damit auch der finale Verkaufserlös reduzieren.

Fazit: Die Immobilienpreise haben sehr hohe Stände erreicht. Damit ist für den einen oder anderen der ideale Zeitpunkt gekommen, um sich von einer Immobilie zu trennen und sich über einen hübschen Verkaufsgewinn zu freuen. Die Aussicht auf diesen Gewinn wird möglicherweise aber vom Finanzamt getrübt, das ein Stück vom Kuchen in Form von Steuern abhaben möchte. Die Steuerlast fällt aber in manchen Fällen nicht so hoch aus, wie anfangs befürchtet wurde. 

Eine Spekulationssteuer zum Beispiel wird längst nicht bei allen Immobilienverkäufen fällig. In manchen Fällen muss man an das Thema Steuern beim Immobilienverkauf gar keinen Gedanken verschwenden, während sich in anderen Fällen der Verkaufserlös durch steuerliche Tricks optimieren lässt. Sicherlich ist das Thema Steuern vor allem für Laien ein komplexes Gebiet. Dennoch hoffen wir, in diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben, wenn es um das Thema steuerliche Belastung bei Immobiliengeschäften geht.

Bildquellen:

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