Angesichts der aktuell noch hohen Angebotspreise auf dem Immobilienmarkt spielen viele Personen mit dem Gedanken, ihre Immobilie zu einem lukrativen Preis zu verkaufen, weil viele Eigentümer fürchten, dass es zu zinsbedingten Preisrückgängen kommt.
Wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht, dann stehen das Bieterverfahren und das Angebotsverfahren zur Verfügung. Doch was sind eigentlich die Unterschiede zwischen beiden Verfahren und welche Vorzüge und Nachteile bringen die beiden Verfahren mit sich? Antworten auf diese Fragen gibt es in diesem Artikel.
Ein Bieterverfahren beim Immobilienkauf ist eine Art von Versteigerung, bei der Interessenten für eine Immobilie Gebote abgeben. Der Höchstbietende erhält das Recht, die Immobilie zu erwerben.
Das Bieterverfahren kann von einem Makler oder einer Immobilienagentur organisiert werden, oder es kann von einem Notar oder einem Gericht durchgeführt werden. In Deutschland ist es üblich, dass bei einem Bieterverfahren eine Sicherheitsleistung, in der Regel in Form einer Anzahlung, von den Interessenten verlangt wird.
Das Angebotsverfahren beim Immobilienkauf ist eine Art des Verkaufs, bei dem ein Verkäufer eine Immobilie zum Verkauf anbietet und potenzielle Käufer dieses Angebot annehmen oder versuchen, einen für beide Seiten akzeptablen Preis auszuhandeln. Im Gegensatz zum Bieterverfahren, bei dem die Gebote der Interessenten öffentlich gemacht werden, findet das Angebotsverfahren in der Regel privat statt.
Im Angebotsverfahren bestimmt der Verkäufer den Angebotspreis. Es gibt in Deutschland spezielle Regeln beim Angebotsverfahren.
Zum Beispiel muss der Verkäufer dem Käufer ein Angebot in schriftlicher Form unterbreiten, das unter anderem Angaben zum Kaufpreis, den Zahlungsbedingungen, dem Bezugstermin und eventuellen sonstigen Bedingungen enthält.
Häufig bildet ein Makler diese Angaben für den Verkäufer im Rahmen eines Exposés ab.
Ehe es darum geht, eine Immobilie zum Verkauf anzubieten, sollte man natürlich wissen, welchen Wert diese hat. Nun begehen viele private Immobilienverkäufe den Fehler, selbst einen Angebotspreis für ihre Immobilie festzusetzen, den sie für angemessen halten. Häufig weicht diese subjektive Einschätzung aber vom tatsächlichen Wert der Immobilie ab. Ein häufiger Grund hierfür ist der emotionale Wert, den viele Immobilienbesitzer ihrer Wohnung oder ihrem Haus beimessen. Ein solcher ideeller Wert hat am Ende aber keinerlei Einfluss auf den tatsächlichen (objektiven) Wert der Immobilie. In der Folge schätzen Personen den Wert ihrer Wohnung oder ihres Hauses zu hoch ein.
Eine Immobilie, deren Wert zu hoch angesetzt ist, wird deutlich länger auf dem Markt verbleiben, ehe sich ein potentieller Käufer finden lässt. Immobilien, die sich lange auf dem Markt befinden, erscheinen jedoch weniger begehrenswert und erwecken schnell den Eindruck eines Ladenhüters. Am Ende führt dies zu einem schrittweisen Preisverfall. Man darf hierbei nicht vergessen, dass die Vielzahl an Investoren und potentiellen Käufern den Immobilienmarkt permanent beobachtet und daher bestens über das Angebot informiert ist.
Einen realistischen Angebotspreis erhält man auf jeden Fall, wenn man einen Immobilienmakler mit einer Wertermittlung beauftragt. Dadurch hat man eine objektive Angebotsgrundlage und vermeidet, dass die Immobilie aufgrund eines zu hoch angesetzten Angebotspreises unnötig lange auf dem Markt vorhanden ist.
Folgend erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen dem englischen und dem niederländischen Bieterverfahren.
Das klassische englische Bieterverfahren ist eine Art des Immobilienverkaufs, bei dem ein Verkäufer eine Immobilie zum Verkauf anbietet und potenzielle Käufer Gebote abgeben.
Im klassischen englischen Angebotsverfahren gibt es keine festgelegten Fristen, innerhalb derer ein Angebot abgegeben werden muss, und keine festgelegten Bedingungen, zu denen das Angebot angenommen werden muss. Stattdessen kann der Verkäufer das Angebot eines Käufers jederzeit annehmen oder ablehnen - oder er kann ein Gegenangebot unterbreiten.
Eine digitale Ausprägung ist ein sehr transparentes digitales Bieterverfahren, welches wir bei SCHLOSSBERGER-IMMOBILIEN erfolgreich anwenden. Hier erhält der Kaufinteressent einen Zugang zu einem Bieterportal, in dem sämtliche kaufrelevanten Dokumente einsehbar sind. Der Kaufinteressent kann ein bestehendes Gebot um einen bestimmten Mindestbetrag erhöhen. Er bestätigt sein Gebot mit einer TAN-Nummer, die er vom System an sein Handy zugeschickt bekommt. Die Bietdauer beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage. Das Bieterverfahren ist dann zu Ende, wenn zum Endtermin das letzte Gebot nicht innerhalb von 15 Minuten überboten wurde.
Das niederländische Bieterverfahren – auch als Reverse-Bieterverfahren bezeichnet - ist eine besondere Art des Immobilienverkaufs, die in den Niederlanden verwendet wird. Im Gegensatz zum klassischen Bieterverfahren, bei dem potenzielle Käufer Angebote abgeben, die vom Verkäufer angenommen oder abgelehnt werden können, geht es beim Reverse-Bieterverfahren darum, dass der Verkäufer ein Angebot unterbreitet und potenzielle Käufer dieses Angebot annehmen oder ablehnen können.
Im Reverse-Angebotsverfahren legt der Verkäufer also zum Start einen Preis fest und gibt damit ein erstes Angebot für die Immobilie ab. Interessierte Käufer haben dann die Möglichkeit, das Angebot innerhalb einer bestimmten Frist anzunehmen oder abzulehnen. Wenn sich innerhalb dieser Frist kein Käufer findet, senkt der Verkäufer das Angebot in definierten Betragsstufen ab. Sobald ein Kaufinteressent ein reduziertes Angebot annimmt, ist das Reverse-Bieterverfahren zu Ende.
Bieterverfahren lassen sich verschieden ausführen und damit den eigenen Vorlieben anpassen. Welche Aspekte hierbei eine Rolle spielen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Bieterverfahren lassen sich entweder begrenzt oder offen durchführen. Wenn die Vermarktung via Internet zum Einsatz kommt, handelt man das Bieterverfahren in der Regel offen. Häufig werden potenzielle Käufer direkt angesprochen. In beiden Fällen ist das Bieterverfahren auf die jeweils bekannten Stamm an Kaufinteressenten begrenzt.
Besichtigungen mit potentiellen Bietern lassen sich entweder als Sammelbesichtigung, in kleinen Gruppen oder auch einzeln durchführen. Sammelbesichtigungen bieten beim Bieterverfahren den Vorteil, den Konkurrenzdruck zu erhöhen.
Ein Bieterverfahren lässt sich entweder ohne oder mit einem Mindestgebot durchführen. Ein Mindestgebot wird zum Start empfohlen, um dem Objekt ein gewisse Grundwertigkeit zu verleihen.
Die Abgabe der Gebote kann entweder auf der Webseite, per E-Mail, per Fax, per Brief oder auch auf von einem Makler bereitgestellten Internet-Plattform erfolgen.
Die Anzahl der Gebote pro Bieter lässt sich begrenzen oder sie kann unlimitiert sein. Sie ist in der Regel unlimitiert.
Die Gebotsfrist ist in der Regel begrenzt auf einen fixen Zeitraum; dies lässt sich auf Wunsch aber auch flexibel handhaben.
Wenn das aktuelle Höchstgebot offen kommuniziert wird, bietet dies den Vorteil, dass Bieter ganz einfach ihr Gebot erhöhen können, wenn mehrfache Gebote erlaubt sind. In diesem Fall bietet sich das Bieterverfahren per Webseite an, um eine Echtzeit-Kommunikation während der Gebotsfrist zu ermöglichen.
Wie so ziemlich alle Dinge im Leben, hat auch das Bieterverfahren Vorteile und ebenso Nachteile. Welche dies sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Fazit: Wie in der Gegenüberstellung bereits zu sehen war, haben sowohl das Bieterverfahren als auch das Angebotsverfahren individuelle Vorzüge, aber auch Nachteile. Werden sie richtig genutzt, lässt sich sowohl mit dem Bieterverfahren als auch mit dem Angebotsverfahren ein optimaler Kaufpreis erzielen. Besonders wichtig beim Angebotsverfahren ist es, den Angebotspreis so zu definieren, dass dieser gerade noch soeben markttauglich ist. Im Gegensatz hierzu gibt es das Risiko für einen falsch angesetzten Angebotspreis beim Bieterverfahren nicht.
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