



Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft haben gleiche Rechte bezüglich der Nachlassimmobilie. Gleichzeitig tragen sie auch gemeinsam die Pflichten, insbesondere in Bezug auf Verwaltung, Kosten, Instandhaltung und Entscheidungen zur Nutzung oder Verwertung des Objekts. Wichtige Maßnahmen erfordern die Zustimmung aller Erben.
Die Dauer der Auflösung kann stark variieren – von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Entscheidend ist, ob sich alle Erben einigen können oder ob gerichtliche Schritte, wie eine Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsklage, erforderlich werden.
Bei Streit zwischen den Miterben kommen verschiedene Wege infrage, um eine Lösung zu finden:
In vielen Fällen kann eine anwaltliche Beratung helfen, den besten und wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu wählen.
Solange eine Erbengemeinschaft besteht, können Entscheidungen über den Verkauf der Immobilie nur gemeinsam getroffen werden. Erst wenn eine Person rechtlich als alleiniger Erbe im Grundbuch eingetragen ist, kann sie die Immobilie ohne Zustimmung anderer Miterben verkaufen.