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25. Jan, 2022

Was ändert sich mit der neuen Heizkostenverordnung im Jahr 2022?

Einmal im Jahr ist es immer so weit: Die Nebenkostenabrechnung flattert dem Mieter ins Haus. Dies ist dann die Stunde der Wahrheit, denn der darin enthaltenen Heizkostenabrechnung ist zu entnehmen, ob ein Mieter Heizkosten nachzahlen muss oder ob er eine Rückzahlung von seinem Vermieter erwarten kann.

Änderungen Heizkostenverordnung 2022
Änderungen Heizkostenverordnung 2022

Die Heizkostenverordnung ist die Grundlage für die Heizkostenabrechnung

Grundlage jeder Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Basis, um die Heizkosten abzurechnen. Wichtige Bestandteile der Heizkostenverordnung sind die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter, Vorschriften über die Kostenverteilung sowie die Vorrangklausel. Auf diese Dinge werden wir im weiteren Verlauf des Artikels noch genauer eingehen.

Welchen Zweck erfüllt die Heizkostenverordnung?

Bei der Heizkostenverordnung handelt es sich um eine deutsche Rechtsordnung, die bereits seit dem Jahr 1981 Gültigkeit hat. Ziel dieser Verordnung ist die Regelung der Heizkostenabrechnung des Vermieters an seine(n) Mieter. Zugleich dient sie als visuelle Erinnerung für den Mieter, um für einen energiesparenden Umgang beim Verbrauch von Warmwasser und beim Heizen zu sensibilisieren.

Regelmäßige Änderungen bei der Heizkostenverordnung

Der Alltag, das Energieverhalten sowie der Energieverbrauch haben sich geändert. Entsprechend hat der Gesetzgeber auch die Heizkostenverordnung hinsichtlich dieser Änderungen überprüft und immer wieder angepasst. Solche Änderungen können beispielsweise dem Ergebnis von Entwicklungen auf dem Energiemarkt oder der Gesetzgebung geschuldet sein. Letztmalig wurde die Heizkostenverordnung im Dezember 2008 überarbeitet und hatte seit Januar 2009 Gültigkeit. Ende des Jahres 2021 erfolgte eine weitere Novellierung.

Heizkostenverordnung hat Vorrang

Als Vermieter einer Immobilie hat man keine Möglichkeit, die Heizkostenverordnung zu umgehen, wenn es um das Erstellen der Heizkostenabrechnung für den Mieter geht. Dies wird in Paragraf 2 der Heizkostenverordnung, der sogenannten Vorrangklausel, ausdrücklich erwähnt  - auch wenn im Mietvertrag etwas anderes stehen sollte. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (siehe unten) sind vertragliche Vereinbarungen wie etwa ein Warmmietvertrag oder eine Pauschalabrechnung unzulässig und haben dann keine Gültigkeit - insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wann kommt die Heizkostenverordnung zur Anwendung?

Relevant ist die Heizkostenverordnung für Anlagen mit gemeinschaftlichen oder zentralen Warmwasser- und Heizanlagen. Dies umfasst also Gebäude, in denen sich mindestens zwei Haushalte aufhalten und in denen eine gemeinsame Heizanlage vorhanden ist. Nicht entscheidend ist dagegen, ob die Anlage nun mit Gas, Pellets oder Öl befeuert wird.

Eine Ausnahme gibt es bei Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst genutzt wird. Auch wenn Einfamilienhäuser lediglich von einer Mietvertragspartei bewohnt werden, hat die Heizkostenverordnung in diesem Fall keine Gültigkeit.

Heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei der Heizkostenabrechnung für Mieter und Vermieter?

Die Abrechnung der Heizkosten ist eine klassische Situation, in der es zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu Unklarheiten und im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Als Teil der Betriebskostenabrechnung regelt die Heizkostenabrechnung Pflichten und Rechte von Mietern und Eigentümern. Sie hat nicht nur für das klassische Mietverhältnis Gültigkeit, sondern bildet auch die Grundlage für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wie sollte eine Heizkostenabrechnung aussehen?

Wenn sich Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung auf der sicheren Seite befinden möchten, lohnt sich ein Blick in die Heizkostenverordnung. In dieser sind folgende wichtige Hinweise rund um die Abrechnungsmodalitäten enthalten.

  • Die richtige Form
    Manche Vermieter stellen ihren Mietern keine eigene Heizkostenabrechnung zu, sondern führen die Kosten lediglich auf der Nebenkostenabrechnung mit auf. Natürlich zählen die Heizkosten zu den Nebenkosten und haben auf dieser Abrechnung durchaus ihre Berechtigung; es ist jedoch nicht ausreichend, lediglich einen Betrag zu nennen und diesen mit den Kosten für Müll, Versicherungen, Hausmeister und Grundsteuer zusammenzuzählen.
  • Angaben zum Energieverbrauch für die gesamte Immobilie
    Der Vermieter soll lediglich Kosten berechnen, die dem Verbrauch der Mieter entsprechen - und dies separat für Warmwasser sowie die Erwärmung von Räumen, wenn die zentrale Heizungsanlage im Haus beide Aufgaben erledigt. Dies ist in Paragraf 6 der Heizkostenverordnung geregelt. Eine Abrechnung, in der Angaben zum Energieverbrauch für Raumwärme sowie Warmwasser für das gesamte Haus fehlen, ist somit nicht gesetzeskonform.
  • Größe der Wohnung
    In der Abrechnung muss aufgeschlüsselt sein, in welcher Höhe die Grundkosten berechnet werden. Diese legt man abhängig von der Größe der Wohnung um und nicht nach dem Verbrauch. Hierbei ist ein Anteil von bis zu 50 Prozent zulässig. Der übrige Teil zählt zu den Verbrauchskosten und bemisst sich anhand des Bezugs von Raumwärme und Warmwasser, wie in Paragraf 7 der Heizkostenverordnung nachzulesen ist.
  • Kosten für Wartung und den Betrieb der Heizungsanlage
    Möchten Sie als Vermieter die Kosten für die Wartung und den Betrieb der Heizungsanlage sowie für die Zähler und die Abrechnung auf ihre Mieter umlegen, führen Sie diese Kosten einzeln auf. Ihren Mietern nicht in Rechnung stellen dürfen Sie einmalige Kosten, die beispielsweise für eine notwendige Reparatur der Heizung anfallen.
  • Unnötige Missverständnisse und Ärger mit den Mietern vermeiden
    Halten sich Vermieter nicht an die angesprochenen Formalitäten, kann der Mieter auf die Heizkostenverordnung verweisen und den Heizkosten auf der Nebenkostenabrechnung widersprechen. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, bietet die Heizkostenverordnung also ein empfehlenswertes rechtliches Konstrukt für beide Parteien.
Fernablesbarkeit der Messgeräte
Fernablesbarkeit der Messgeräte

Konkrete Änderungen bei der Heizkostenverordnung im Jahr 2022

Nachdem die bisherige Heizkostenverordnung 13 Jahre lang Gültigkeit hatte, sah sich der Gesetzgeber dazu gezwungen, die Verordnung erneut zu überarbeiten. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die Änderungen, die seit Anfang des Jahres 2022 gelten.

  • Fernablesbarkeit der Messgeräte
    Schon heute lässt sich die Mehrheit der installierten Zähler, die den Energieverbrauch erfassen, aus der Ferne ablesen. Diese Geräte verfügen über Drive-by- bzw. Walk-by-Technologien. Durch diese Technologien ist eine Erfassung der Verbrauchsdaten möglich, wenn sich ein Ableser in der Nähe der Immobilie befindet. Ein Betreten von Wohnungen ist für die Erfassung der Verbrauchsdaten damit nicht mehr erforderlich. Dies erspart dem Mieter die Anwesenheitspflicht und bringt Firmen einen erheblichen zeitlichen Vorteil.
  • Austausch von alten Geräten
    Geräte, bei denen eine Fernablese nicht möglich ist, müssen bis Ende des Jahres 2026 ausgetauscht oder zumindest nachgerüstet werden. Verpflichtend sind sie dann ab Januar 2027 für sämtliche Mietverhältnisse. Ausnahmen gestattet der Gesetzgeber dann nur noch in begründeten Einzelfällen, etwa dann, wenn der Umrüst- oder Austausch-Aufwand für den Vermieter unangemessen hoch ausfallen würde.
  • Interoperable Zähler
    Zusätzlich fordert die neue Verordnung, interoperable Zähler – die Kompatibilität mit Systemen anderer Hersteller also. Als Frist hierfür hat der Gesetzgeber Ende des Jahres 2026 vorgegeben.
  • Smart-Meter-Gateway-Anbindung
    Ab dem Jahr 2023 ist es verpflichtend, neu installierte Geräte an einen digitalen Stromzähler anzubinden. Setzen Eigentümer bereits Messgeräte ein, die sich für eine Fernablese eignen, verlängert sich die Frist bis Ende 2031.
  • Verbrauchsinformationen einmal pro Monat
    Seit Januar 2022 sollen Mieter einmal pro Monat über ihren Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung informiert werden. Dies kann auf dem Postweg, per E-Mail oder App geschehen. Zu diesen Informationen zählt eine Auflistung der Kostenfaktoren und ein Vergleich zum Monat des Vorjahres, zum Vormonat sowie zum durchschnittlichen Verbrauch. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Existenz von fernablesbaren Messgeräten.
  • Welche Informationen in der Heizkostenabrechnung?
    Teil der neuen Heizkostenabrechnung sollen künftig Infos zu den Abgaben, den Steuern, dem Brennstoffmix und den jährlichen Treibhausgasemissionen sein. Damit Mieter die Möglichkeit haben, sich hinsichtlich Energieeinsparungen zu informieren, müssen auch Kontaktangaben zu Beratungsstellen in der Heizkostenabrechnung vorhanden sein.
Energieeffizienzrichtlinie - geringerer Energieverbrauch
Energieeffizienzrichtlinie - geringerer Energieverbrauch

Warum es an der Zeit für eine novellierte Heizkostenverordnung war

In ihren Grundzügen orientiert sich die neue Heizkostenverordnung an der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Vorrangiges Ziel der novellierten Heizkostenverordnung ist ein geringerer Energieverbrauch. So soll die neue Verordnung Verbraucher zu einem sparsamen und umsichtigen Umgang mit Wärmeenergie sensibilisieren - so ließ der Bundesrat verlauten. 

Einsparpotenziale durch mehr Übersicht erkennen 

Durch mehr Transparenz beim Energieverbrauch möchte man Mietern eine bessere Übersicht über das eigene Heizverhalten ermöglichen. Dies ist nachvollziehbar, denn Einsparungen lassen sich einfacher erzielen, wenn man einen Überblick über das eigene Heizverhalten hat. Im besten Fall ist es Mietern künftig eher möglich, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch zu erkennen. In jedem Fall werden Verbraucher durch die zusätzlichen Informationen in der Heizkostenabrechnung für einen sparsameren Umgang mit Energie sensibilisiert.

Ausblick: Die neue Heizkostenverordnung auf dem Prüfstand

Damit man möglichst rechtzeitig erkennt, ob sich Mehrkosten für Mieter ergeben und eine Deckelung der Kosten entsprechend notwendig ist, soll bereits nach drei Jahren eine Überprüfung der neuen Heizkostenverordnung erfolgen. Hier ist auch die Politik gefordert, die transparent darstellen muss, wie private Verbraucher Kosten durch Messeinrichtungen sparen können.

Fazit: Die Heizkostenverordnung erfüllt eine wichtige Aufgabe im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Sie regelt verschiedene Eckpunkte, bei denen es um die Abrechnung der Heizkosten geht. Daran ändert auch die Novellierung dieser Heizkostenverordnung im Jahr 2022 nichts. Verständlicherweise war es allein angesichts der technischen Änderungen im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung nach 13 Jahren an der Zeit für Anpassungen der gesetzlichen Vorgabe. Vermieter und Mieter dürfen gleichermaßen gespannt sein, was zukünftige Novellierungen der Heizkostenverordnung mit sich bringen werden.

Bildquellen: © Stockfotos-MG, #239274449 - © M. Schuppich, #45526424 - © Monkey Business, #291470892 - © Tamara, #300155540 


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