Einmal im Jahr ist es immer so weit: Die Nebenkostenabrechnung flattert dem Mieter ins Haus. Dies ist dann die Stunde der Wahrheit, denn der darin enthaltenen Heizkostenabrechnung ist zu entnehmen, ob ein Mieter Heizkosten nachzahlen muss oder ob er eine Rückzahlung von seinem Vermieter erwarten kann.
Grundlage jeder Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Basis, um die Heizkosten abzurechnen. Wichtige Bestandteile der Heizkostenverordnung sind die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter, Vorschriften über die Kostenverteilung sowie die Vorrangklausel. Auf diese Dinge werden wir im weiteren Verlauf des Artikels noch genauer eingehen.
Bei der Heizkostenverordnung handelt es sich um eine deutsche Rechtsordnung, die bereits seit dem Jahr 1981 Gültigkeit hat. Ziel dieser Verordnung ist die Regelung der Heizkostenabrechnung des Vermieters an seine(n) Mieter. Zugleich dient sie als visuelle Erinnerung für den Mieter, um für einen energiesparenden Umgang beim Verbrauch von Warmwasser und beim Heizen zu sensibilisieren.
Der Alltag, das Energieverhalten sowie der Energieverbrauch haben sich geändert. Entsprechend hat der Gesetzgeber auch die Heizkostenverordnung hinsichtlich dieser Änderungen überprüft und immer wieder angepasst. Solche Änderungen können beispielsweise dem Ergebnis von Entwicklungen auf dem Energiemarkt oder der Gesetzgebung geschuldet sein. Letztmalig wurde die Heizkostenverordnung im Dezember 2008 überarbeitet und hatte seit Januar 2009 Gültigkeit. Ende des Jahres 2021 erfolgte eine weitere Novellierung.
Als Vermieter einer Immobilie hat man keine Möglichkeit, die Heizkostenverordnung zu umgehen, wenn es um das Erstellen der Heizkostenabrechnung für den Mieter geht. Dies wird in Paragraf 2 der Heizkostenverordnung, der sogenannten Vorrangklausel, ausdrücklich erwähnt - auch wenn im Mietvertrag etwas anderes stehen sollte. Bis auf ganz wenige Ausnahmen (siehe unten) sind vertragliche Vereinbarungen wie etwa ein Warmmietvertrag oder eine Pauschalabrechnung unzulässig und haben dann keine Gültigkeit - insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Relevant ist die Heizkostenverordnung für Anlagen mit gemeinschaftlichen oder zentralen Warmwasser- und Heizanlagen. Dies umfasst also Gebäude, in denen sich mindestens zwei Haushalte aufhalten und in denen eine gemeinsame Heizanlage vorhanden ist. Nicht entscheidend ist dagegen, ob die Anlage nun mit Gas, Pellets oder Öl befeuert wird.
Eine Ausnahme gibt es bei Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst genutzt wird. Auch wenn Einfamilienhäuser lediglich von einer Mietvertragspartei bewohnt werden, hat die Heizkostenverordnung in diesem Fall keine Gültigkeit.
Die Abrechnung der Heizkosten ist eine klassische Situation, in der es zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu Unklarheiten und im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Als Teil der Betriebskostenabrechnung regelt die Heizkostenabrechnung Pflichten und Rechte von Mietern und Eigentümern. Sie hat nicht nur für das klassische Mietverhältnis Gültigkeit, sondern bildet auch die Grundlage für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wenn sich Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung auf der sicheren Seite befinden möchten, lohnt sich ein Blick in die Heizkostenverordnung. In dieser sind folgende wichtige Hinweise rund um die Abrechnungsmodalitäten enthalten.
Nachdem die bisherige Heizkostenverordnung 13 Jahre lang Gültigkeit hatte, sah sich der Gesetzgeber dazu gezwungen, die Verordnung erneut zu überarbeiten. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die Änderungen, die seit Anfang des Jahres 2022 gelten.
In ihren Grundzügen orientiert sich die neue Heizkostenverordnung an der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Vorrangiges Ziel der novellierten Heizkostenverordnung ist ein geringerer Energieverbrauch. So soll die neue Verordnung Verbraucher zu einem sparsamen und umsichtigen Umgang mit Wärmeenergie sensibilisieren - so ließ der Bundesrat verlauten.
Durch mehr Transparenz beim Energieverbrauch möchte man Mietern eine bessere Übersicht über das eigene Heizverhalten ermöglichen. Dies ist nachvollziehbar, denn Einsparungen lassen sich einfacher erzielen, wenn man einen Überblick über das eigene Heizverhalten hat. Im besten Fall ist es Mietern künftig eher möglich, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch zu erkennen. In jedem Fall werden Verbraucher durch die zusätzlichen Informationen in der Heizkostenabrechnung für einen sparsameren Umgang mit Energie sensibilisiert.
Damit man möglichst rechtzeitig erkennt, ob sich Mehrkosten für Mieter ergeben und eine Deckelung der Kosten entsprechend notwendig ist, soll bereits nach drei Jahren eine Überprüfung der neuen Heizkostenverordnung erfolgen. Hier ist auch die Politik gefordert, die transparent darstellen muss, wie private Verbraucher Kosten durch Messeinrichtungen sparen können.
Fazit: Die Heizkostenverordnung erfüllt eine wichtige Aufgabe im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Sie regelt verschiedene Eckpunkte, bei denen es um die Abrechnung der Heizkosten geht. Daran ändert auch die Novellierung dieser Heizkostenverordnung im Jahr 2022 nichts. Verständlicherweise war es allein angesichts der technischen Änderungen im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung nach 13 Jahren an der Zeit für Anpassungen der gesetzlichen Vorgabe. Vermieter und Mieter dürfen gleichermaßen gespannt sein, was zukünftige Novellierungen der Heizkostenverordnung mit sich bringen werden.
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