Die Bundesregierung möchte Privatpersonen Entlastung von den hohen Energiekosten bieten. Doch was ist bisher geplant, wie soll die Entlastung aussehen und wie kommt das Geld eigentlich zu den privaten Haushalten?
Muss man selbst tätig werden oder gibt es eine automatische Zahlung? In diesem Artikel liefern wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Einmalzahlung und Gaspreisbremse.
Bereits Mitte Oktober stellte eine Expertenkommission im Auftrag der Bundesregierung einen Vorschlag für ein zweistufiges Entlastungsverfahren vor. Wie diese beiden Maßnahmen konkret aussehen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Die erste Maßnahme sieht vor, dass der Staat die Abschlagszahlungen für den Monat Dezember vollständig übernehmen wird. Privatleute müssen somit nur elf statt der üblichen zwölf Abschlagszahlungen leisten. Diese Maßnahme hat Gültigkeit für Fern- und Gaswärme.
Personen, die mit Öl oder alternativen Energieträgern heizen, erhalten keine Zahlung. Konkret verzichten die Energieversorger darauf, die Abschlagszahlungen für Dezember von den Haushalten einzuziehen. Stattdessen erhalten sie die Zahlung dann direkt vom Staat.
Grundlage für die Einmalzahlung bildet die Abschlagszahlung vom September. Hierdurch möchte man vermeiden, dass Verbraucher oder Versorger noch im Oktober oder November kurzfristig den Abschlag erhöhen, um höhere Zahlungen von Seiten des Staates zu erhalten.
Mieter zahlen übrigends die aktuellen Abschlagszahlungen unverändert weiter. Bei ihnen kommt die Erstattung erst mit nächsten jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung in 2023 an. Das gilt ebenso für Mitglieder von Eigentümergemeinschaften. Vermieter könnten jedoch schon im Dezember 2022 über die geschätzte Entlastung informieren.
Wichtig im Zusammenhang mit der Einmalzahlung seitens der Regierung ist, dass nur eine Abschlagszahlung erstattet wird. Bei einer Abschlagszahlung handelt es sich jedoch stets um eine Vorauszahlung. Am Ende des Tages ist für die Abrechnung jedoch der tatsächliche Verbrauch entscheidend.
Sollte dieser die Vorauszahlung übersteigen, muss der Kunde die Nachzahlung aus eigener Tasche tätigen. Man sollte es also tunlichst vermeiden, im Dezember sorgenlos das Thermostat aufzudrehen, im Glauben, die Regierung übernehme ohnehin die Kosten, denn für Nachzahlungen müssen die Verbraucher selbst aufkommen.
Der zweite Vorschlag der Expertenkommission ist die Gaspreisbremse. Hierbei möchte man ein Grundkontingent für Gas über einen bestimmten Zeitraum hinweg deckeln. Konkret soll dies so aussehen: Als Grundlage nimmt man 80 Prozent des Gasverbrauchs aus dem Vorjahr.
Hierfür fällt für Gas ein Preis pro Kilowattstunde von zwölf Cent an, während der Preis pro Kilowattstunde Fernwärme bei 9,5 Cent liegt. Der Staat übernimmt dann die Differenz zu den tatsächlichen Marktpreisen.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll die Gaspreisbremse spätestens ab April 2023 Gültigkeit haben und mindestens ein Jahr lang bestehen bleiben. Allerdings möchte die Regierung die Maßnahme bereits zum 1. Januar 2023 umsetzen, um die Verbraucher bereits während der aktuellen Heizperiode zu unterstützen.
Allerdings ist noch nicht final geklärt, ob und wie sich dies technisch umsetzen lässt. Hierzu wird es noch Beratungsgespräche zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Energieversorgern geben.
Kunden, deren Verbrauch über 80 Prozent des Wertes aus dem Vorjahr liegt, müssen den vollen Preis bezahlen. Dies soll einen Anreiz zum Sparen für Privatpersonen schaffen. Das erklärte Ziel der Kommission ist es, mindestens 20 Prozent Gas einzusparen.
Die Gaspreisbremse wird ganz konkret über die Gasrechnung umgesetzt. In dieser findet sich dann zwar der volle Preis, jedoch gleichzeitig eine Gutschrift in der entsprechenden Höhe. Zu zahlen sind also grundsätzlich nur zwölf respektive 9,5 Cent pro Kilowattstunde, ganz gleich, wie hoch der Marktpreis zu dem Zeitpunkt auch sein mag - stets unter der Voraussetzung, unter 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr zu bleiben.
Ohne Maßnahmen in Bezug auf Einmalzahlung und Gaspreisbremse müsste eine Familie mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden rund 4.100 Euro zahlen, wenn man den aktuellen Gaspreis zugrunde legt. Durch die Gaspreisbremse reduziert sich dieser Betrag auf etwa 2.700 Euro, was eine Entlastung von etwa 1.400 Euro bedeutet.
Ein Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden kann einen Betrag von etwa 340 Euro einsparen, während die Einsparung für einen Paarhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden etwa 820 Euro beträgt.
Grundlage für die Gaspreisbremse bildet das Prinzip der Gießkanne. Dies bedeutet, dass eine Förderung nicht nur für die Haushalte möglich ist, die eine finanzielle Entlastung besonders dringend benötigen, sondern auch für wohlhabende Personen, die beispielsweise Eigentümer einer Villa sind und mit Gas heizen.
Ursprünglich angedacht war eine Obergrenze für die finanziellen Unterstützungen. Diese scheiterte jedoch an einem grundsätzlichen Problem, denn Gasanbieter sind nicht zur Unterscheidung in der Lage, ob sie nun eine Villa oder ein Mehrfamilienhaus beliefern, da keine Daten über den jeweiligen Typ des Gebäudes, der sich hinter dem Gasanschluss befindet, vorhanden sind.
Leider - aus Sicht der Verbraucher - müssen Teile der beiden Entlastungsmaßnahmen an den Fiskus abgeführt werden. Dies betrifft sowohl die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember als auch den preislichen Rabatt für ein Grundkontingent am Gas im kommenden Frühjahr. Beides müssen Steuerzahler in ihrer jährlichen Steuererklärung als geldwerte Vorteile angeben. Allerdings gilt dies nur für Haushalte mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 72.000 Euro.
Ab Januar 2023 soll ein zusätzlicher Hilfsfonds Mietern und Eigentümern finanziell etwas unter die Arme greifen. Hiermit lassen sich beispielsweise Zahlungsprobleme von Vermietern überbrücken, welche die Abschläge für ihre Mieter noch nicht erhöht haben, jedoch bereits höhere Gaspreise zahlen müssen und damit in Vorleistung gehen. Hierfür werden zinslose Hilfen angeboten.
Weiterhin steht der Hilfsfonds für Mieter offen, die trotz der Entlastungen finanziell an ihre Grenzen geraten. Wer genau Anspruch auf diese Hilfen hat, soll unabhängig von der Art des Energieträgers entschieden werden. Maßgeblich sind hierbei die Höhe der Energiekosten und das Einkommen der Person. Dies bedeutet also, dass die Härtefallregelung auch für Nutzer einer Pellets- oder Ölheizung zur Verfügung steht.
Natürlich bedeutet eine Gaspreisbremse hohe Ausgaben für die ohnehin knappe Staatskasse. Die Schuldenbremse soll dabei unangetastet bleiben, wenn es nach Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP geht. Um die Ausgaben, welche die Gaspreisbremse für die Regierung mit sich bringt, zu stemmen, müssen jedoch neue Kredite seitens der Regierung aufgenommen werden.
Diese sollen in den Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen, der im Jahr 2020 eingerichtet worden war, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie abzufedern. Hierfür ist jedoch vom Bundestag die Zustimmung für eine erneute Ausnahme der Schuldenbremse erforderlich.
Laut Meinung zahlreicher Experten ist es in der aktuellen Energiekrise dringend notwendig, Energie einzusparen. So müssten Preise Knappheit ausdrücken, damit man Anreize zum Sparen schaffen könne, ansonsten könne die hohe Nachfrage nach Gas in den Wintermonaten zu einem Problem werden. Eine Deckelung des Gaspreises mache daher nur Sinn, sofern er mit Sparanreizen kombiniert sei - wie es aktuell wohl auch umgesetzt wird.
Auch wenn die beiden finanziellen Subventionen zunächst einmal verbraucherfreundlich klingen, spart die Opposition nicht an Kritik. So ließ die CDU im Bundestag beispielsweise verlauten, dass die Regierung die Gaspreisbremse viel eher auf den Weg hätte bringen müssen.
Ebenfalls harsche Kritik hagelte es von Seiten der Linken, die den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Gaspreisbremse als eine Zumutung bezeichneten. Schließlich ende die Heizperiode im Frühjahr 2023 bereits und die Unterstützung sei schon im aktuellen Winter erforderlich. Auch gibt es Forderungen der Opposition, dass auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen in das Hilfsprogramm mit aufgenommen werden müssten.(Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-aktuelle-stunde-erdgas-914846
Fazit: Sicherlich ist das Signal für die Verbraucher positiv, welches die Gaspreisbremse und Einmalzahlung mit sich bringt. Schließlich soll sich kein Bürger während der aktuell wirtschaftlich angespannten Phase im Stich oder allein gelassen fühlen. Viele Verbraucher haben ohnehin bereits unter den Auswirkungen der hohen Inflation zu leiden.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob ein Rückgang von 20% beim Gasverbrauch gegenüber dem Vorjahr in vielen Fällen, gerade bei vermieteten Wohnungen, realisierbar sein wird. Auch bleibt abzuwarten, ob die finanziellen Unterstützungen tatsächlich bei jedem Verbraucher ankommen und ob sich der doch etwas komplizierte Ablauf an Zahlungen, Deckelungen und geldwerten Vorteilen reibungslos gestaltet. Zudem wird die weitere Entwicklung über das Frühjahr 2024 hinaus, wenn die Gaspreisbremse vorerst enden soll, zu beobachten sein.
Haben sich bis dahin die Gaspreise wieder beruhigt oder ist eine weitere Subventionierung der Gaspreise in Deutschland notwendig? Auf diese Fragen werden wir erst in der Zukunft eine Antwort wissen.
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