Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss sehr viele Dokumente
zusammenstellen und unter Umständen viele Anrufe und Behördengänge
machen.
- Ein Grundbuchauszug darf maximal drei Monate alt sein (Amtsgericht)
- Energieausweis (Eigentümer oder Wohneigentümer-Verwaltung oder Energieberater)
- eine Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung (Eigentümer oder Wohneigentümer-Verwaltung)
- Sanierungsnachweise (Eigentümer)
- Bau- und Grundrisse (Architekt, Bauträger)
- Kubaturberechnung zur Veranschaulichung des umbauten Raums (Bauträger, Architekt)
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen bei mehreren Eigentümern (Eigentümer oder Wohneigentümer-Verwaltung)
- Gebäudeversicherungsnachweis (Wohneigentümer-Verwaltung)
- Letzte Wohngeldabrechnungen bei Vermietung (Eigentümer oder Wohneigentümer-Verwaltung)
- Mietvertrag und ggf. Mieterhöhungsschreiben bei Vermietung (Eigentümer)