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25. Jan, 2022

Was ändert sich für Immobilieneigentümer im Jahr 2022?

Das Jahr 2022 bringt einige neue Vorschriften und Gesetze mit sich, die Immobilieneigentümer betreffen. Ein Beispiel ist etwa die Neuerhebung der Grundsteuer. In diesem Zusammenhang ist es für Immobilienbesitzer verpflichtend, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Auch die Reform bezüglich des Wohnungseigentumsgesetzes bietet verschiedene Neuregelungen für Eigentümergemeinschaften. 

Welche neuen Gesetze und Fristen Immobilieneigentümer für das Jahr 2022 kennen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Änderungen 2022 für Immobilieneigentümer
Änderungen 2022 für Immobilieneigentümer

Neue Heizkostenverordnung gültig

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Mieter jeden Monat hinsichtlich ihres Energieverbrauchs für Warmwasser und Heizung durch den Vermieter informiert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Existenz von fernablesbaren Messgeräten. Bis Ende des Jahres 2026 sollen alle Immobilien über solche fernablesbaren Messgeräte verfügen.

Relevant hierbei ist, dass sämtliche Kostenfaktoren in der Auflistung vorhanden und entsprechende Vergleiche zum durchschnittlichen Verbrauch, dem Vormonat sowie dem Monat des Vorjahres enthalten sind. Unerheblich hierbei ist hingegen, ob die Information den Mieter nun auf dem klassischen Postweg, per E-Mail oder App erreicht.

Darüber hinaus müssen Angaben zu den abgeführten Steuern, den jährlichen Treibhausgasemissionen und dem Brennstoffmix in der neuen Heizkostenabrechnung vorhanden sein. 

Wenn sich der Vermieter nicht an seine neue Mitteilungspflicht hält, darf der Mieter den Kostenanteil, der auf ihn entfällt, um drei Prozent kürzen.

Striktere Regeln für Pelletheizungen und neue Kaminöfen

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es strengere Anforderungen an Schornsteine von neuen Kamin- und Kachelöfen sowie Pelletheizungen. Sie müssen den Dachfirst deutlich übersteigen. Hiermit möchte man in der Zukunft die Nachbarschaft besser vor gesundheitsschädlichen Immissionen durch Abgase aus Feststofffeuerungen schützen.

Gebühren für Schornsteinfeger steigen

Seit dem 1. Januar 2022 ist eine geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung gültig. Damit passt man die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger an neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz an.

CO2-Preise steigen
CO2-Preise steigen

CO2-Preise für Brennstoffe steigen

Seit Januar 2022 ist der nationale CO2-Preis für fossile Brennstoffe von einem Betrag von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne angestiegen. Dies bedeutet also, dass mit weiter ansteigenden Heizkosten zu rechnen ist. Am Beispiel einer Wohnung mit 80 Quadratmetern ergibt dies durchschnittlich bis zu 21 Euro höhere Heizkosten pro Monat im Vergleich zum Vorjahr.

Umlage für Ökostrom sinkt

Die Ökostrom-Umlage erreicht einen Zehn-Jahres-Tiefpunkt. So sinkt sie ab dem 1. Januar 2022 von 6,5 Cent im Jahr 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Nimmt man als Beispiel einen vierköpfigen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden, ergibt dies eine finanzielle Entlastung von knapp 100 Euro im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr.

Neue Ermittlung der Bodenrichtwerte

Seit dem 1. Januar 2022 bildet nur noch ein Regelwerk die Basis für die Berechnung der Bodenrichtwerte. Bisher waren es nicht weniger als sechs unterschiedliche Regelungswerke, die als Grundlage für die Berechnung dienten. Den Bodenwert eines Grundstücks berechnet man mit folgender Formel: Bodenrichtwert mal der Fläche in Quadratmetern.

Grundsteuerreform

Es kommt zu einer Neuberechnung der Grundsteuer in Deutschland. Ab Januar 2022 werden sämtliche Grundstücke deutschlandweit neu bewertet. Dies geschieht im Rahmen der Grundsteuerreform. 

Prinzipiell ändert sich aber durch die Reform gar nicht so viel. Weiterhin orientiert sich das neue System am Hebesatz der Kommunen, an der Grundsteuermesszahl und dem Grundstückswert. 

Allerdings ist der Grundstückswert nach der Reform abhängig vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Auch das Alter der Immobilie sowie die Fläche des Grundstücks spielen eine Rolle.

Neue Fristen für Neubauförderungen für ein Effizienzhaus 55

Bereits im Sommer 2021 kam es zu einer vollständigen Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel dieser Förderung ist es, weitere CO2-Einsparungen im Immobilienbereich zu erzielen, um die Einsparungsziele für CO2-Emissionen im Immobiliensektor zu erreichen.

Gemäß der neuen Beschlüsse sollen nun die Fördergelder verstärkt dahin fließen lassen, wo entsprechende CO2-Einsparungspotenziale am größten sind, wie es insbesondere bei Sanierungen von Gebäuden und vor allem effizienten Neubauten der Fall ist.

Neubauförderungen für das Effizienzhaus 55 werden zum 1. Februar 2022 eingestellt. Ein Antrag für ein Effizienzhaus 55 lässt sich somit nur noch bis Ende Januar 2022 beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Neue Solardachpflicht
Neue Solardachpflicht

In einigen Bundesländern gilt eine neue Solardachpflicht

Eine Solardachpflicht wird es im Bundesland Baden-Württemberg im Jahr 2022 geben. Es ist amtlich, dass neu gebaute Wohnhäuser ab Mai 2022 mit einer Solaranlage ausgerüstet sein müssen. Entsprechendes gilt dann ab 2023 auch bei Dachsanierungen. Hiermit möchte Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel erreichen, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein.

Ob die Verpflichtung für eine Solaranlage bundesweit kommen wird, steht allerdings noch in den Sternen. Bayern und Niedersachsen beispielsweise haben sich hiervon distanziert und eine entsprechende Pflicht für private Immobilien nicht in ihre Bauordnung aufgenommen. Eine Nachrüstpflicht besteht lediglich für gewerblich genutzte Immobilien.

Zensus im Jahr 2022

Am 15. Mai 2022 ist es wieder Zeit für eine Zählung. Im Rahmen der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung sind mit dem Zensusgesetz 2022 mehr als 17 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnraum in der Pflicht, Auskünfte über verschiedene Angaben zu Wohnungen zu leisten, die von ihnen vermietet werden. Die Angaben werden dann am Stichtag an die statistischen Ämter in Deutschland übermittelt.

Neues Mietspiegelgesetz
Neues Mietspiegelgesetz

Neues Mietspiegelgesetz

Am 1. Juli 2022 greift ein neues Gesetz zu den Mietspiegeln. Dieses soll mehr Transparenz und Verbindlichkeit mit sich bringen. In diesem Zusammenhang müssen auch Städte ab einer Einwohnerzahl von 50.000 einen Mietspiegel ausarbeiten. 

Die Erstellung hiervon muss dokumentiert sein. Unterschieden wird künftig zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Mietspiegel. Experten haben berechnet, dass diese Auflage in 70 Städten zu einer Neuerstellung der Mietspiegel führen wird.

Wichtig für Immobilienbesitzer: Eigentümer, die zu einer Auskunft für den Mietspiegel aufgefordert werden, sind verpflichtet dazu, Angaben zur Ausstattung, der Größe, der Lage und zur Miete der Wohnung zu machen. Allerdings hat diese Auflage nur in Städten Gültigkeit, die einen qualifizierten Mietspiegel erstellen müssen.

Was versteht man eigentlich unter einem Effizienzhaus 55?

Bauherren können mit Investitionszuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen, wenn sie bei ihrem Bauvorhaben bestimmte Vorgaben einhalten. Bei der Stellung der Anträge ist eine fachkundige Beratung durch einen sachkundigen Energieberater allerdings Voraussetzung.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Ein Förderdarlehen kann in Anspruch genommen werden, wenn ein bestimmter Standard beim Hausbau beachtet wird. Die Förderung fällt umso üppiger aus, je mehr Primärenergie sich mit der Immobilie einsparen lässt. Der energetische Standard fällt umso höher aus, je niedriger die KfW-Kennzahl dazu ist. Ein KfW-Effizienzhaus 40 zum Beispiel bietet also mehr Energiesparpotenzial als ein KfW-Effizienzhaus 55.

WEG-Reform läuft seit November 2021

Bereits im November 2021 wurde die geplante Rechtsverordnung über die Zertifizierung von WEG-Verwaltern vom Bundesrat verabschiedet. Ab Dezember 2022 können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Für die Zertifizierung ist eine Prüfung durch den IHK-Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer notwendig. Handelt es sich um ausgebildete Immobilienkaufleute oder geprüfte Immobilienfachwirte, ist ein solcher Nachweis dagegen nicht notwendig, da diese Personen bereits eine ausreichende Qualifikation besitzen.

Was ist eigentlich ein WEG-Verwalter und welche Aufgaben hat er?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe sämtlicher Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentumswohnanlage zu verwalten. Allerdings ist eine solche Verwaltung ohne einen entsprechenden Immobilien- oder Hausverwalter häufig nur sehr schwer möglich.

Ein WEG-Verwalter übernimmt die verschiedensten Aufgaben, wenn es um die Verwaltung einer Eigentumswohnanlage geht. Daher benötigt er besondere Kenntnisse im Bereich der wirtschaftlichen Geschäftsführung, der Verwaltungstechnik sowie verschiedener privatrechtlicher Vorschriften. Geregelt sind die Pflichten und Rechte eines Verwalters in verschiedenen Paragraphen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Immobilienkredite im Jahr 2022
Immobilienkredite im Jahr 2022

Ausblick auf Immobilienkredite im Jahr 2022

Wenn es um die Baufinanzierung vom Eigenheim geht, dann spielen Dinge wie Zinsen und Inflation natürlich eine große Rolle - immerhin haben diese beiden Faktoren erhebliche Auswirkungen auf Immobilienkredite. Bereits im Jahr 2021 zeigte die Tendenz von Bauzinsen leicht nach oben. Eine deutliche Trendwende ist unserer Meinung nach abzusehen. 

Denn die Konsumenten-Inflation hat in Deutschland im Dezember 2021 bereits 5,3 Prozent erreicht. Die gewerblichen Erzeugerpreise sind Ende letzten Jahres aufgrund von exzessiver Vermehrung der Geldmengen und Lieferengpässen vor allem bei Stahl, Holz, Chips, Aluminium und Magnesium um 18,5 Prozent in die Höhe geschnellt. Diese Steigerung wird über kurz oder lang, ggf. deutlich abgeschwächt, auch beim Konsumenten ankommen. 

So ist davon auszugehen, dass die Zinsen für Immobiliendarlehen im Jahr 2022 eher steigen werden. Rekordstände von 0,6 Prozent - wie sie zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 Realität waren - sollte man also nicht mehr erwarten, wenn man sich auf die Suche nach einer Anschlussfinanzierung begibt.

Fazit: Im Jahr 2022 müssen sich Immobilienbesitzer auf einige Neuerungen und Änderungen einstellen, die verschiedene Bereiche im Immobilienwesen betreffen. Welche Auswirkungen diese Änderungen ganz konkret im Alltag eines Immobilienbesitzers haben werden, wird sich wohl erst im Laufe des Jahres zeigen.

Bildquellen: © goodluz, #320523277 - © Fokussiert, #388578487 - © slavun, #310841207 - © ArTo, #33966444 - © NDABCREATIVITY, #470601158


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