Ein Immobilienverkauf ist mit viel „Papierkram“ und Amtsgängen verbunden, eine Aufgabe, die wir Ihnen sehr gerne abnehmen.
- Grundbuchauszug - maximal drei Monate alt - vom Amtsgericht
- Energieausweis - vom Eigentümer oder von der Wohneigentümer-Verwaltung oder vom Energieberater
- eine Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan sowie Gemeinschaftsordnung - vom Eigentümer oder von der Wohneigentümer-Verwaltung
- Sanierungsnachweise - vom Eigentümer
- Bau- und Grundrisse - vom Architekten oder Bauträger
- Kubaturberechnung, um den umbauten Raum zu veranschaulichen - vom Bauträger oder Architekten
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen - vom Eigentümer oder von der Wohneigentümer-Verwaltung
- Gebäudeversicherungsnachweis – von der Wohneigentümer-Verwaltung
- Letzte Wohngeldabrechnungen – vom Eigentümer oder von der Wohneigentümer-Verwaltung
- Mietvertrag und ggf. Mieterhöhungsschreiben – vom Eigentümer