Im Jahr 1956 wurde ein Bungalow genehmigt und wird auch heute noch zu Wohnzwecken genutzt. Das Wohnhaus besteht aus 3 Zimmern und einer Wohnfläche von ca. 105 m². Strom, Wasser und Abwasser sind angeschlossen. Geheizt wird mit einem großen Holzkamin bzw. mit einer im Jahr 2020 neu installierten Gasheizung. Das Haus ist nicht unterkellert.
Auf dem Gelände befinden sich weitere Gebäude mit ca. 193 qm Grundflächen (bzw. 164 qm abzgl. Außenwände) wie
* Büroanbau 5,00 x 16,00m = 80 qm
* Schwimmbad und Whirlpool 5,70 x 10,00m = 57 qm
* Gästehaus 4,00 x 5,00m = 20 qm
* Gerätehaus 4,00 x 4,00 m = 16 qm
* Saunahaus 4,50 x 4,50 m = 20 qm
* 2 Carport-Stellplätze
Alle Gebäude befinden sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
BAURECHT
Eine Erweiterung der vorhandenen Gebäude ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da es sich um eine Lage im Aussenbereich handelt. Grundsätzlich sind Gebäude im Außenbereich nicht einfach genehmigungsfähig. Neben den privilegierten Bauten (z.B. Tierställe) sind vom Gesetzgeber aber auch teilprivilegierte Gebäude vorgesehen. Bei Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen kann vorhandene Bausubstanz in gewissen Grenzen umgebaut werden. Diese sehr eng gefassten gesetzlichen Vorschriften müssen eindeutig und nachvollziehbar alle erfüllt werden. Siehe §35 Abs. 4 BayBO.
Das Grundstück befindet sich in sehr guter, zentraler und verkehrsgünstiger Lage nur einen Steinwurf vom Starnberger See entfernt im Außenbereich.
Vom Grundstück oder Haus aus hat man keinen See- oder Bergblick.
Sehr selten ist jedoch die absolut ruhige, unwiederbringliche und sonnige Alleinlage unweit einer hervorragenden Infrastruktur mit Top-Freizeitangeboten.